Unsere Jahreskarte
Unsere Jahreskarte
Mehr Gartenzeit, mehr Lebenslust, mehr Inspiration. Mit unserer Jahreskarte genießen Sie viel mehr RosenGarten Zweibrücken. Kommen Sie uns regelmäßig besuchen, dann rechnet sich Ihre Jahreskarte erst recht.
Die Jahreskarte 2026
Die Jahreskarte 2026
Die Jahreskarte 2026 für den RosenGarten Zweibrücken ist ab sofort erhältlich. Sie ist gültig bis zum 1. April 2027.
Die Jahreskarte 2025 für den RosenGarten Zweibrücken ist noch gültig bis zum 1. April 2026.
Verkauf Jahreskarte
Die Jahreskarten sind an der Kasse erhältlich (während der Saison) oder bestellbar über unser Informationsbüro:
T +49 (0) 6332.92 12 302
rosengarten-zweibruecken@ubzzw.de
Informationsbüro
beim Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken (UBZ)
– Verwaltung –
Oselbachstraße 60
66482 Zweibrücken
T +49 (0) 6332.92 12 302
rosengarten-zweibruecken@ubzzw.de
JETZT NEU! Jahreskarte online kaufen oder verlängern: hier
Vorteile Jahreskarte
Vorteile Jahreskarte
– Ganzjähriger Zugang über das Drehkreuz (auch an Sonn- und Feiertagen) – täglich von 7 bis 20 Uhr
– Freier Eintritt zu unseren regulären Veranstaltungen Picknick im Park, Sommerkonzerte, Markttage (Ausnahmen: Rosentage, Fest der 1.000 Lichter, Sommerempfang)
– vergünstigter Eintrittspreis zu Sonderveranstaltungen (z.B. Rosentage, Fest der 1.000 Lichter)
– Erhältlich als Einzel-Jahreskarte, Familien-Jahreskarte oder als ermäßigte Jahreskarte für Erwachsene. Hunde zahlen einen Zuschlag von 24 €.
Die Jahreskarten sind personenbezogen und nicht übertragbar.
Preise Jahreskarte Rosengarten Zweibrücken
Preise Jahreskarte 2026 RosenGarten Zweibrücken
Gültig für 2 Erwachsene und beliebig vielen eigenen, minderjährigen Kindern oder Enkelkindern.
Bitte Ausweis mitbringen.
Hundezuschlag
24,00 €
Gültigkeit Jahreskarte
Unsere Jahreskarte 2025 ist noch gültig bis zum 1. April 2026.
Die Jahreskarte 2026 ist ab sofort erhältlich und gilt bis zum 1. April 2027.
Onlinebestellung Ihrer Jahreskarte.
Mit dem Kauf Ihrer Jahreskarte und dem Eintritt in den Garten erklären Sie sich mit unserer Gartenordnung einverstanden.