Covid-Hinweis
Für Gartenbesuch und Veranstaltungen
Covid-Hinweis
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuellen Corona Bestimmungen.
Rosengarten Kasse
T +49 (0) 6332.92 12 611
Bei unseren Veranstaltungen gelten die Regelungen der 33. CoBeLVO.
Öffnungszeiten
Park und Kasse
Mit Tageskarte
Mit Jahreskarten
Öffnungszeiten
Kassenöffnung für Tageskarte
Winterpause ab 2. November 2021. Saison-Eröffnung am 3. April 2022. Die Kasse ist bis dahin geschlossen.
Jahreskarte Öffnungszeiten
Dornröschen Shop und Café
Kontakt
Kasse
Seminare, Führungen
Dornröschen Shop und Café
Trauungen
Kontakt
Erreichbar während der Kassenöffnungszeiten.
Rosengartenstraße 50
66482 Zweibrücken
Wir helfen Ihnen weiter bei:
Jahreskarten BestellungenTerminvereinbarungen für Seminare und Führungen
Terminvereinbarung für freie Trauungen
Fragen zu unseren Veranstaltungen
Für Ihre Tischreservierung.
Gartenplan
Gartenplan
Anreise
PKW Parkplätze
Bahn
Bus
Anreise
Rosengartenstraße 50
66482 Zweibrücken
Die Bushaltestelle „Festhalle“ liegt in direkter Nähe zum Haupteingang.
Vom ZOB in der Hauptstraße ist der Haupteingang des Rosengartens zu Fuß ca. 15 Minuten (950m) entfernt.
Eintrittspreise
Tageskarten
Führungen
Eintrittspreise
Schüler, Studenten, Menschen mit Behinderung. Bitte Ausweis mitbringen. Begleitperson von Besucher mit Schwerbehindertenausweis Kennzeichnung B, H und/oder aG erhalten freien Eintritt.
60,00 €
Mit der Saarland Card ist der Eintritt in den Rosengarten Zweibrücken für Sie frei.
Jahreskarte Preise
Jahreskarte Preise
Gültig für 2 Erwachsene und 2 oder mehr Kinder.
Die Jahreskarten sind an der Kasse erhältlich oder bestellbar über unser Informationsbüro:
T +49 (0) 6332.92 12 302
Info@rosengarten-zweibruecken.de
Gastronomie
Dornröschen Shop und Café
Picknickwiese
Gastronomie
Barrierefreiheit
Wege
Sanitäre Einrichtungen
Rollstuhlservice
Begleitpersonen
Barrierefreiheit
Unsere Wege durch den Rosengarten Zweibrücken sind für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte geeignet.
Sie finden unsere barrierefreie Sanitäreinrichtungen im Kassenbereich und bei der Eventbühne.
Gehbehinderte und ältere Gäste können an der Kasse kostenlos Rollstühle oder Rollatoren ausleihen.
Reservierung notwendig unter T +49 (0) 6332.92 12 611
Begleitpersonen von Besuchern mit Schwerbehindertenausweis Kennzeichnung B, H und/oder aG erhalten freien Eintritt.
Blühkalender
Blühkalender
Faszinierend zu jeder Jahreszeit
Unser Blühkalender gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Blütezeiten.
Trauungen
Standesamtliche Trauung
Freie Trauung
Romantische Fotolocation
Trauungen
Wenn Sie eine „Freie Trauung“ planen, stellen wir Ihnen die Veranstaltungswiese an Freitagen oder Samstagen zur Verfügung. Vorab führen wir mit Ihnen eine Ortsbesichtigung durch.
Unsere Veranstaltungsbedingungen für „Freie Trauungen“ als PDF.Führungen
Anmeldung
Garten-Führungen
Bitte beachten Sie, dass eine Führung frühsten ca. 2 Wochen nach Anmeldung möglich ist, da wir uns auf Ihren Besuch mit Führung vorbereiten.
Rosenberatung und Seminare
Anmeldung
Rosenberatung und Seminare
Wie machen es die Profis? Wir bieten Ihnen viel Wissen und praktische Tipps in unseren Schwerpunktseminaren und Schnittkursen an. Als Tages- oder Wochenendseminar. Bei Ihnen vor Ort oder in Zweibrücken. Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.
Anfragen für eine Seminarbuchung bitte per Mail an:Heiko.Huebscher@rosengarten-zweibruecken.de
Babywickelraum
Babywickelraum
Zu unserer sanitären Ausstattungen gehört auch ein Babywickelraum im Bereich der Eventbühne.
Park-Video
Park-Video
Hunde
Hunde willkommen
Kostenlose Kotbeutel
Hunde
Garten-Partnerschaften
Deutsche Rosengesellschaft e.V.
Gärten ohne Grenzen
Garten-Partnerschaften
Wir sind aktives Mitglied in der Deutschen Rosengesellschaft. Hier finden Rosenliebhaber aus ganz Deutschland und dem nahen europäischen Ausland ein Forum, wo man fachliche Informationen, kostenfreie Beratung durch Rosenexperten, Tipps und Hintergrundwissen für sein Rosen-Hobby erhält.
23 Anlagen voller Natur. Abwechslungsreiches Garten-Hopping im Dreiländereck „Deutschland – Frankreich – Luxemburg“.
Partnerstädte im Rosengarten
Partnerstädte im Rosengarten
Im Jahr 1969 überreichte die kanadische Luftwaffe einen 8 Meter hohen indianischen Totempfahl als Abschiedsgeschenk nach dem Weggang aus Zweibrücken. Ein zweiter, kleinerer Totempfahl wurde in der Zweibrücker Partnerstadt Barrie in Kanada aufgestellt. Damit schlagen die beiden Pfähle eine Freundschaftsbrücke über den Ozean.
Außerdem wurde im Jahr 2017 ein „Acer saccharum“ aus Anlass der 20-jährigen Städtepartnerschaft gepflanzt. Es handelt sich um einen Zuckerahorn, den kanadische Wappenbaum.Unsere Gartenordnung
Unsere Gartenordnung
– Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden.
-Es ist verboten, Pflanzen zu entfernen oder zu beschädigen, Blumenbeete zu betreten, auf Bäume zu klettern, sowie in den Wasserbecken oder dem Teich zu baden.
– Wir bitten Sie, Tiere nicht zu ärgern und respektvoll zu behandeln.
– Hunde und andere Tiere dürfen im Rosengarten nur an der kurzen Leine geführt werden. Kot ist vom Tierhalter zu entsorgen; hierfür benötigte Tüten sind an der Kasse kostenlos erhältlich.
– Um allen anderen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, ist die Benutzung folgender Fahr- und Spielzeuge untersagt: Fahrräder, Laufräder, Dreiräder, Bobby Cars, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, City-Roller, Kickboards und ähnliches. Eine Ausnahme besteht für Dreiräder mit Führstange und selbstverständlich auch für Gehhilfen.
– Bei Bedarf können Rollstühle in begrenztem Umfang unentgeltlich am Haupteingang ausgeliehen werden.
– Ebenfalls untersagt ist auch das Grillen, laute Musik abzuspielen, sowie Fang- und Ballspiele aller Art, mit Ausnahme von Federball auf der Veranstaltungswiese am Spielplatz.
– Beschädigungen und Verunreinigungen jeglicher Art an Gebäuden und Wasserspielen sind strengstens verboten. Die Beseitigung von Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
– Das Fotografieren für private Zwecke ist unter Beachtung der obigen Punkte jederzeit gestattet. Für gewerbliche Zwecke ist vorher die Zustimmung der Gartenleitung einzuholen.
– Bei groben Verstößen gegen diese Gartenordnung oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen unserer Mitarbeiter oder des Aufsichtspersonals muss mit einem Gartenverweis, ohne Rückvergütung des Eintrittsgeldes, gerechnet werden. Der UBZ behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Bedarf ein Hausverbot gegen den Störer auszusprechen.
– Kinder unter 12 Jahre dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson den Rosengarten betreten. Der UBZ übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Ansprüche, welche aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. dieser Vorschrift resultieren.
– Der Zutritt zum Rosengarten ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Bei Verstoß werden wir ein Hausverbot aussprechen und Anzeige wegen § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen) erstatten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Rosengarten.
Ihre Gartenleitung